7. Januar 2009
Fotografie

Vorsicht bei der Veröffentlichung von Digitalfotos im Web

Man hat schöne Fotos gemacht und möchte diese im Web veröffentlichen. Da man selber die Fotos erstellt hat geht man ja nicht gleich davon aus, dass man dabei doch schnell rechtliche Probleme bekommen kann.

Alle die gerne und viel Fotografieren sollten sich mal folgender Seite durchlesen. Aber nicht nur der Fotograf sondern auch die Betreiber von Foto Portalen können belangt werden.

Nur wann verletzt man das Urheberrecht? Wenn ausdrücklich Fotografieren verboten steht ist das ja noch leicht umzusetzen. Aber was ist wenn man eine Sehenswürdigkeit fotografiert oder den Hof eines Hauses, dass einem selber nicht gehört? Damit begeht man ja auch schon eine Eigentumsverletzung.

Schon schade wie einem ein Hobby vermiest werden kann :-(



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